Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Veranstaltungen sowie den Kartenerwerb der Linzer Kellertheater GmbH

(FN 107300 w)

 

§1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für Veranstaltungen sowie den Kartenvertrieb der Linzer Kellertheater GmbH (nachfolgend das "LINZER KELLERTHEATER"). Die AGB finden Anwendung gegenüber sämtlichen Kunden (die "KUNDEN"), somit sowohl gegenüber Unternehmern gemäß UGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß KSchG.

1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Im Falle der Weitergabe von Eintrittskarten an Dritte, hat der KUNDE sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem LINZER KELLERTHEATER auf solche Dritte zu überbinden.

1.4. Soweit der Kartenvertrieb durch das LINZER KELLERTHEATER als Vermittler für Veranstaltungen Dritter erfolgt, weist das LINZER KELLERTHEATER beim Kartenerwerb auf diesen Umstand sowie den tatsächlichen Veranstalter hin. Das Vertragsverhältnis kommt diesfalls ausschließlich zwischen dem Dritten und dem KUNDEN zustande. Die AGB werden diesfalls dem Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN mit der Maßgabe zugrunde gelegt, dass an die Stelle des LINZER KELLERTHEATERS der jeweilige Dritte als der tatsächliche Veranstalter tritt.


§2 Kartenerwerb

2.1. Zutritt zu kostenpflichtigen Veranstaltungen wird nur über Vorweis einer gültigen Eintrittskarte ("Eintrittskarte") gewährt. Eine Eintrittskarte ist gültig, wenn sie bezahlt und unversehrt ist (lesbarer Barcode/QR-Code bei Print@Home oder mobilen Tickets). Nur der erste Vorweis einer Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt. Kann keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden, ist das LINZER KELLERTHEATER unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung (ohne Erstattungsanspruch) zu verwehren. Die entwertete Eintrittskarte ist während der Veranstaltung mitzuführen; kann diese nicht vorgewiesen werden, ist das LINZER KELLERTHEATER unabhängig von den Gründen für den Nichtvorweis (inkl. Verlust) berechtigt, den Besucher (ohne Erstattungsanspruch) von der Veranstaltung wegzuweisen.

2.2. Das LINZER KELLERTHEATER behält sich vor,

  • Eintrittskarten zu personalisieren und auf bestimmte Personen auszustellen; die Eintrittskarte berechtigt diesfalls ausschließlich die namentlich genannte Person zum Zutritt;
  • Personen den Zutritt aus sachlichen Gründen zu verwehren. 

2.3. Auf Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Voraussetzungen allfälliger Ermäßigungen (z. B. OÖNcard-Partner) sind bei Zutritt zur Veranstaltung über Verlangen dem LINZER KELLERTHEATER nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt bei Nichtbezahlung des Unterschiedsbetrages zum Normalpreis (ohne Erstattungsanspruch) verweigert werden.

2.4. Das LINZER KELLERTHEATER behält sich vor, die Zutrittszeiten zu einer Veranstaltung zu begrenzen und einen Zutritt nach Beginn der Veranstaltung zu verwehren oder auf bestimmte Zeiten (z. B. Pausenzeiten) zu beschränken.

2.5. Karten sind ohne Rücksicht auf den Grund des Erstattungsbegehrens des KUNDEN (allerdings unbeschadet Punkt 3.1. unten) nicht erstattungsfähig. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beim Onlinekauf von Eintrittskarten nicht (vgl. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Vom gesetzlichen Rücktrittsrecht unberührt bleibt der Erwerb von nicht termingebundenen (Wert-)Gutscheinen des LINZER KELLERTHEATERS, sofern diese nicht bereits eingelöst wurden.

2.6. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des LINZER KELLERTHEATERS mit Gewinnerzielungsabsicht ist verboten und führt zur Ungültigkeit der Eintrittskarte. Das LINZER KELLERTHEATER behält sich das Recht vor, die Anzahl der pro KUNDE verkäuflichen Eintrittskarten zu beschränken.


§3 Absage & Änderung von Veranstaltungen

3.1. Das LINZER KELLERTHEATER hat sich die Absage der Veranstaltung vorzubehalten. Eine Absage kommt jedenfalls (aber nicht ausschließlich) in folgenden Fällen in Betracht:

  • Unwetter oder Naturkatastrophen,
  • allgemeine oder spezifische Gefahrenlagen, wie Terrorwarnungen, Epidemien, Pandemien oder andere Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit,
  • Erkrankung oder Ausfall eines (Haupt-)Künstlers oder einer anderen für die Veranstaltung wesentlichen Person,
  • behördliche Anordnungen oder Auflagen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
  • technische Probleme, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen und nicht rechtzeitig behoben werden können (z.B. Stromausfall, technisches Versagen von wichtigem Veranstaltungsequipment etc.).

Im Falle der Absage ist das LINZER KELLERTHEATER zur Erstattung des Kartenpreises an den KUNDEN verpflichtet.

Bietet das LINZER KELLERTHEATER einen Ersatztermin an und nimmt der KUNDE diesen Ersatztermin in Anspruch, verzichtet der KUNDE auf den Erstattungsanspruch gegenüber dem LINZER KELLERTHEATER. Kann der KUNDE den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erhält er stattdessen einen Gutschein in Höhe des Kartenpreises.

Wird eine Veranstaltung abgebrochen, gilt folgende differenzierte Erstattungsregelung:

  • Erfolgt der Abbruch noch vor der (Spiel-)Pause, erhält der KUNDE eine Ersatzvorstellung oder einen Gutschein in Höhe des Kartenpreises.
  • Erfolgt der Abbruch erst nach der (Spiel-)Pause, besteht kein Erstattungsanspruch.

Sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, sind weitergehende Ansprüche des KUNDEN (z. B. Spesen, Reise- und Nächtigungskosten oder dgl.) jedenfalls ausgeschlossen und verfällt der Erstattungsanspruch 3 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin.

3.2. Das LINZER KELLERTHEATER behält sich vor, Veranstaltungen in jeglicher Hinsicht zu ändern. Geringfügige und zumutbare Änderungen der Veranstaltung (z. B. geringfügige Änderung von Zeit und Dauer der Veranstaltung, Verlegung des Veranstaltungsortes in räumlicher Nähe, Änderung der Zusammensetzung eines Ensembles oder gleichwertige Änderungen) begründen keinen Erstattungsanspruch des KUNDEN. 

3.3. Allfällige Freiluft-Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Der Besucher ist – unter Einhaltung der Hausordnung – selbst für witterungsadäquate Bekleidung (inkl. Regenschutz) verantwortlich.


§4 Hausordnung

4.1. Für sämtliche Veranstaltungen gilt die Hausordnung des LINZER KELLERTHEATERS.

4.2. Ergänzend gilt für Veranstaltungen Folgendes:

  • Minderjährige sind zu Veranstaltungen des LINZER KELLERTHEATERS nur in Begleitung einer Aufsichtsperson zugelassen, soweit im Einzelfall für eine Veranstaltung nichts Abweichendes festgelegt ist.
  • Soweit die Eintrittskarte dem zutrittsberechtigten Besucher einen bestimmten Platz zuweist, ist der Besucher nicht zur Einnahme eines anderen Platzes berechtigt.
  • Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln sind die Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu löschen. 

4.3. Sicherheitskontrollen und Anweisungen ausgehend vom Personal des LINZER KELLERTHEATERS (insb. Einlasspersonal, Ordnungspersonal) ist Folge zu leisten.

4.4. Das LINZER KELLERTHEATER ist berechtigt, Personen bei Verstoß gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen (ohne Erstattungsanspruch des KUNDEN) den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren und/oder von der Veranstaltung wegzuweisen. 


§5 Haftung

5.1. Die Haftung des LINZER KELLERTHEATERS beschränkt sich auf Schadenersatzansprüche des KUNDEN wegen 

  • Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie
  • sonstiger Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder eine leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten des LINZER KELLERTHEATERS zurückzuführen sind. 

5.2. Es obliegt dem Besucher der Veranstaltung, sich seiner Gesundheit und möglicher Risiken bewusst zu sein. Es liegt insbesondere in seiner Eigenverantwortung, vor der Teilnahme an der Veranstaltung zu prüfen, ob er anfällig für veranstaltungsbedingte Gesundheitsprobleme ist.

Der Besucher nimmt insbesondere zur Kenntnis:

  • Bei Veranstaltungen besteht auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden.
  • Bei Veranstaltungen können Lichttechnik und visuelle Effekte verwendet werden, die für einige Personen gesundheitliche Risiken darstellen können (z. B. Strobe-Effekte, schnelle Lichtwechsel, flackernde Lichter und intensive Lichtstrahlen). Solche Effekte können bei Personen mit Epilepsie, Fotosensibilität oder anderen lichtempfindlichen Gesundheitszuständen unerwünschte Reaktionen auslösen.
  • Auf Grund allfälliger baulicher Gegebenheiten (z. B. enge Treppen, eingeschränkte Beleuchtung) besteht eine Stolper- und Sturzgefahr.
  • Insbesondere in den Sommermonaten kann es auf Grund einer begrenzten Klimatisierung beispielsweise zu Kreislaufprobleme kommen.

Der Besucher nimmt diese Gefahren in Kauf und trifft eigenverantwortlich angemessene Maßnahmen zu deren Vermeidung (z. B. Gehörschutzmaßnahmen, Sonnenbrillen, bis hin zur Nichtteilnahme an der Veranstaltung etc.).

5.3. Das LINZER KELLERTHEATER schuldet kein bestimmtes Qualitätsmaß von Unterhaltungsprogrammen und künstlerischen Darbietungen (z. B. der Darbietung der Künstler, der Inszenierung eines Regisseurs etc.). Ankündigungen von Ensemble-Besetzungen und dgl. erfolgen jedenfalls ohne Gewähr (siehe oben Punkt 3.2.).

5.4. Aus feuerpolizeilichen Gründen sind Jacken, Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke bei der Garderobe des LINZER KELLERTHEATERS abzugeben.

Eine allfällige Haftung des LINZER KELLERTHEATERS für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände – insbesondere von Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Mobiltelefonen oder Schlüsseln – ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Zufall ist ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die in Kleidungsstücken oder Taschen belassen oder nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.

Im Übrigen erfolgt die Mitnahme von Wertgegenständen auf eigene Gefahr.

5.5. Sofern es sich beim KUNDEN um einen Unternehmer handelt, so gilt Folgendes:

i. Die Haftung des LINZER KELLERTHEATERS ist dem Grunde nach auf Fälle (krass) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Anwendbarkeit des § 1298 ABGB (Beweislastumkehr) wird ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet das LINZER KELLERTHEATER jedenfalls nicht.

ii. Das LINZER KELLERTHEATER ist mit einer bestimmten Deckungssumme haftpflichtversichert. Die Haftung des LINZER KELLERTHEATERS ist auf die Höhe der im konkreten Fall bestehenden Versicherungsdeckung begrenzt.

iii. Jegliche Ansprüche (insb. Schadenersatzansprüche) gegen das LINZER KELLERTHEATER verjähren 1 Jahr ab Kenntnis des haftungsbegründenden Umstandes (im Schadenersatzfall: Kenntnis von Schaden und Schädiger).


§6 Datenschutz

6.1. Das LINZER KELLERTHEATER verarbeitet personenbezogene Daten der KUNDEN ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, DSG).


§7 Rechtswahl & Gerichtsstand

7.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner int. Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht (§ 13a KSchG, Art 6 Abs 2 Rom I-VO; Hinweis: Verbraucherrecht, sich auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes geltenden Rechts zu berufen).

7.2. Sofern es sich beim KUNDEN um einen Unternehmer handelt, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Linz (Österreich). Dennoch behält sich das LINZER KELLERTHEATER das Recht vor, die Ansprüche gegenüber KUNDEN auch an anderen Gerichtsständen geltend zu machen.